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Cloud Computing - Vorträge im Arbeitskreis

Arbeitskreis Multimedia: Cloud-Computing, eine Alternative zur eigenen IT-Infrastruktur?

Mit „Cloud Computing für den Mittelstand“ hat sich der mittelhessische IHK-Arbeitskreis Multimedia in seiner letzten Sitzung kritisch auseinandergesetzt. Arbeitskreisleiter Dr. Frank Wendzinski (IHK Gießen-Friedberg) begrüßte Prof. Dr. Christian Schulze von der TH Mittelhessen, der in seinem Vortrag darauf hinwies, dass Unternehmen diese Technologie in vielen Fällen bereits nutzen. So betreiben Unternehmen „Cloud Computing“, wenn sie z. B. eine Projektmanagement-Software nutzen, die nicht auf einem unternehmenseigenen Server liegt, sondern von einem Dienste-Anbieter im Netz zur Verfügung gestellt wird. Also alles alter Wein in neuen Schläuchen? „Keinesfalls!“, meinte Schulze, „denn Cloud Computing geht deutlich weiter“.

Cloud Computing beschreibt eigentlich eine IT-Philosophie: Die Idee ist es, Unternehmen genau die IT-Leistungen anzubieten, die sie brauchen. Man kauft also keine Hard- und Software mehr, um z. B. im Unternehmen Kommunikationslösungen zu realisieren. Vielmehr mietet man bedarfsgerecht eine Lösung im Internet an. Die notwendige Hard- und Software steht dabei dann nicht im Unternehmen, sondern in der „Cloud“ (womit meist das Internet gemeint ist). Das spart Investitionen und ist daher für den Mittelstand attraktiv. „Das schützt vor Fehlinvestitionen und verbessert die Liquidität“, so Schulze. „ Im Moment werden noch wenige branchenspezifische Lösungen in der Cloud angeboten, so dass die bestehenden Lösungen von der Stange nur bedingt weiterhelfen. Branchenspezifische Lösungen, verbunden mit entsprechenden Entwicklungsumgebungen werden der Cloud sicher neuen Schwung geben“, resümierte Prof. Schulze.


Wo aber liegen die Hemmnisse bei der Nutzung von „Cloud Computing“? Das größte Hemmnis ist psychologischer Natur: Die Daten des Unternehmens liegen nicht mehr auf unternehmenseigenen Servern, sondern bei einem Dienste-Anbieter. Vielleicht sogar auf der gleichen Festplatte wie die des Wettbewerbers. Der Unternehmer muss letztlich selbst entscheiden, welche Daten er in die „Cloud“ gibt. Geheimhaltungsbedürftige oder geschäftskritische Daten sollten daher nicht ausgelagert werden.

Rechtsanwältin Natalie Löw von KKP – ComCit aus Wetzlar zeigte in ihrem Vortrag auf, wie Unternehmer rechtliche Risiken beim „Cloud Computing“ erkennen und vermeiden. „Häufig werden die rechtlichen Risiken, die bei einer Auslagerung von Leistungen in die „public cloud“ entstehen, gerne verschwiegen“, mahnte Löw. Um eine vernünftige Kosten/Nutzen-Analyse durchführen zu können, sollten aber gerade mittelständische Unternehmen die rechtlichen Risikofelder im Blick haben.

So haben „Cloud Computing„– Verträge ihren Schwerpunkt meist im Mietvertragsrecht. Das bedeutet für den Anbieter reduzierte Gewährleistungsanforderungen und größere rechtliche Einschränkungsmöglichkeiten, insbesondere beim Nutzungsumfang. Das im Kauf- und Werkvertragsrecht so strenge AGB-Recht schützt den Nutzer im Mietvertragsrecht nur eingeschränkt, so dass eine deutliche Risikoverlagerung zu Lasten des Auftraggebers besteht.

„Sollen personenbezogene Daten, z.B. von eigenen Mitarbeitern oder Kunden, ausgelagert werden, müssen Sie die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das bedeutet, es muss entweder zuvor die schriftliche und freiwillige Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden, oder die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) müssen eingehalten werden“, so Löw. Der Auftraggeber bleibt immer in voller Verantwortung gegenüber dem Betroffenen.
Weiterhin ist zu beachten, dass man sich in die technische Abhängigkeit eines Providers begibt. Hier können sich insbesondere bei Vertragsende zeitliche und technische Probleme bei der Migration von Daten ergeben. Unter dem Gesichtspunkt der Datensicherheit und Compliance sollten sich die Unternehmen vor der Auslagerung geschäftskritischer Daten Gedanken darüber machen, welche Zugriffsmöglichkeiten Ihre Konkurrenten oder öffentliche Stellen in anderen Staaten auf im Ausland gespeicherte Daten haben können.

Dies wird im Ausland teilweise sehr viel großzügiger gehandhabt als in der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ein mittelständischer Unternehmer darüber nachdenkt, Leistungen in eine öffentliche „Wolke“ abzugeben, sollte er die rechtlichen Risiken kennen und durch vertragliche Regelungen absichern. „Solche Verträge sind allerdings meist sehr komplex, so dass wir dringend davon abraten, sie ohne rechtlichen Beistand zu prüfen oder gar selbst zu gestalten“ so Löw abschließend.


prof-schulze-ak-multimedia-miniProf. Dr. Christian Schulze
Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung
Technische Hochschule Mittelhessen
University of Applied Sciences
Wilhelm-Leuschner-Str. 13 | D-61169 Friedberg
Tel. +49 (0)6031 604 4751
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.th-mittelhessen.de


 

 

natalie-loew-ak-multimedia-miniDr. Natalie Löw
Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Informationstechnologierecht
KKP – ComCit, Kleymann, Karpenstein & Partner
Philosophenweg 1
35578 Wetzlar  
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www.comcit.com
www.kleymann.com


 

 

Federführerin des IHK-Verbundes Mittelhessen im Bereich Multimedia ist die IHK Gießen-Friedberg. Der Arbeitskreis Multimedia wird von Dr. Frank Wendzinski ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) und Monika Hein ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) betreut.